Wohnungseigentumsrecht

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird gleichzeitig Teil einer Wohneigentümergemeinschaft, der WEG. Daraus ergeben sich nicht nur zahlreiche Rechte, sondern auch Pflichten. Die konkreten Eigentumsverhältnisse an einzelnen Wohnungen oder Gebäudeteilen bei einer formellen Teilung des Grundstücks sind im sogenannten Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

Als qualifizierte Kanzlei aus Karlsruhe unter anderem im WEG-Recht klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und helfen Ihnen, Ihre Interessen und Ansprüche durchzusetzen. Wir beraten und vertreten einzelne oder mehrere Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder den Verwalter der WEG.

UNSERE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE ALS KANZLEI FÜR WEG-RECHT AUS KARLSRUHE:

• Vertretung von Hausverwaltungen
• Vertretung von Wohnungseigentümern
• Beschlussanfechtung
• WEG-Versammlung: Einberufung, Teilnahme und Abstimmung

Das Wohnungseigentum umfasst drei Bereiche:

• das Sondereigentum an den Räumen der Wohnung,
• den Miteigentumsanteil Am Gemeinschaftseigentum und
• das Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die rechtliche Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Das WEG Gesetz regelt u.a.die Aufteilung, Verwaltung und Verwendung von Wohneigentum.Das wichtigste wohnungseigentümerrechtliche Gesetz ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das wichtige Fragen des Wohnungsrechts, der Eigentümergemeinschaften, des Alleineigentums des einzelnen Wohnungseigentümers und der gemeinsamen Teile eines Wohngebäudes regelt an alle besitzer.

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