Verkehrsrecht

Nahezu jeder Fahrer oder Fahrzeugeigentümer hat mindestens einmal im Leben mit rechtlichen Problemen im Bereich des Verkehrsrechts zu tun, bei denen nur professionelle Anwälte helfen können.

Rechtliche Probleme entstehen dabei sowohl im Bereich des zivilen Verkehrsrechts als auch im Bereich des administrativen oder strafrechtlichen Verkehrsgesetzgebung.

Wenn Sie Fragen zum Verkehrsrecht haben oder wenn Sie

  • in einen Unfall verwickelt waren;
  • bei Rot über die Ampel gefahren sind;
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben;
  • unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren sind;
  • einen Brief von der Polizei erhalten haben, in dem Sie als Fahrer eines anderen Verbrechens beschuldigt werden,

dann haben Sie die richtige Anwaltskanzlei gefunden.

Unsere Anwälte, die seit über 15 Jahren in diesem Rechtsbereich tätig sind, beraten Sie und vertreten Sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht.

Die verschiedenen Fälle, mit denen unsere Kunden zu uns kommen, sind unten detaillierter dargestellt und nach Kategorien unterteilt:

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallWir kümmern uns um die Ausschöpfung aller möglichen Entschädigungsvarianten nach einem Verkehrsunfall, die wir auch erfolgreich vor Gericht erreichen, falls die maximal mögliche Schadensersatzleistung außergerichtlich nicht erreicht wird, dazu gehören:

Schäden an Ihrem Fahrzeug (Reparaturkosten, Verlust des Handelswerts, Nutzungsausfall des Fahrzeugs, Sachverständigenkosten usw.)

Entschädigung für Körperverletzungen (Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall usw.)

In solchen Fällen werden unsere Anwaltskosten von der Versicherung des Schuldigen im Verkehrsunfall getragen.

Unsere Anwaltskanzlei vertritt Sie auch in problematischen Situationen beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs:

  • Vertretung des Käufers beim Kauf eines defekten Fahrzeugs;
  • Verteidigung des Verkäufers gegen Ansprüche wegen Mängeln des verkauften Fahrzeugs.

Vertretung in Verwaltungssachen wegen Verkehrsverstößen und in Strafsachen im Bereich des Verkehrs

Im Falle eines Verwaltungsvergehens oder einer Straftat im Verkehr kann dem Fahrer neben einer Geldstrafe oft auch drohen:

  • ein zeitweiliges Fahrverbot
  • der Entzug der Fahrerlaubnis mit Festlegung einer Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis
  • der Entzug der Fahrerlaubnis mit der Anforderung, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung („Idiotentest“) zu unterziehen, um eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten

Im Falle einer schweren Straftat im Verkehr kann dem Fahrer auch eine Freiheitsstrafe drohen.

Dennoch erreichten unsere Anwälte oft durch die bewusste Wahl der entsprechenden Verteidigungsstrategie in den verschiedensten Fällen eine Einstellung des Verfahrens im Verwaltungs- oder Strafrecht ohne Strafe für unseren Mandanten.

Jeder Fahrer, der eines Verwaltungsvergehens oder einer Straftat im Verkehr beschuldigt wird, sollte wissen und immer daran denken, dass er gesetzlich das Recht hat, keine Aussagen zur Sache zu machen und einen Anwalt seiner Wahl zu kontaktieren.

Wenn Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden, werden wir nach Anforderung und Prüfung der Akten die optimale Verteidigungsstrategie für Sie wählen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Jeder Fahrer, der eines Verwaltungsvergehens oder einer Straftat im Verkehr beschuldigt wird, sollte auch wissen, dass unsere Anwaltsdienstleistungen in diesen Fällen durch eine Versicherung für Anwaltsdienstleistungen im Verkehrsbereich gedeckt sein können.

Rufen Sie an! Im Rahmen einer kostenlosen ersten Einschätzung Ihrer Situation per Telefon werden unsere Anwälte Ihre Fragen beantwort en und geeignete Lösungsoptionen für Ihr Problem vorschlagen.

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